Hauptmenü
Das Gesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz beschreibt die Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten in §4f Abs.2 Satz 1. Demnach wird das Vorhandensein der erforderlichen Fachkunde und Zuverlässigkeit verlangt. Nachstehend können Sie aus meiner Vita entnehmen, wie ich meine Fachkunde erworben habe und das sie durch die verschiedenen Berufsfelder sehr breit angelegt ist und sich nicht nur auf die reine Technik beschränkt.
Meine Vita
Nach einer angefangenen aber nicht abgeschlossenen Ausbildung als Kapitän AG, in der die Schwerpunkte Organsiation, Führung und Krisenmanagement waren, begann ich 1980 eine Ausbildung zum Kommunikationselektroniker. Im Dezember 1982 kam ich in den Besitz eines Commodore C 64, einer der ersten Heimcomputer, dessen Zweck man seinem Umfeld noch nicht so recht erklären konnte. Aber ein Prozessortakt von 1Mhz und 64 Kilobyte reichten aus, mich zu infizieren. Bald war die erste Hochsprache, Simons Pascal verfügbar und ja, einige versuchten damit wirklich ein Lottoprogramm zu realisieren. Da uns bittechnischen Heimwerkern aber meist noch nicht klar war, wie schwierig es ist, einen echten Zufall mit einem Algorithmus zu erzeugen, waren die Bemühungen wenig von Erfolg gekrönt. Seit diesem Zeitpunkt war ich aber bedingt durch die Entwicklung im Unternehmen meines Arbeitgebers (Grosser Hersteller/Lieferant von Kommunikations -
Die Betreuung von Polizei Notruf Systemen / Gefahrenmeldeanlagen, Ablösung von Terminals die an Rechenzentren hingen, durch den IBM PC, der Einführung von Anzeigetechnik (DAX Tafel-
Viele der Projekte wurden in Hochsicherheitsbereichen realisiert, so das Sicherheitsüberprüfungen ein kontinuierlicher Begleitumstand waren.
Nach 30 Jahren in diesem Umfeld, davon 12 Jahre international tätig, führte diese umfangreiche Erfahrung im Oktober 2011 zur Gründung von
Eine detaillierte Vita zur Belegung meiner Fachkunde und Zuverlässigkeit sende ich Ihnen gerne auf Anfrage zu.